
Eine Unternehmung , die mehr als 25% der Aktien einer anderen AG mit Sitz im Inland hält, muss dies der AG, an der sie beteiligt ist, unverzüglich schriftlich mitteilen; sobald dem Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung gehört, ist auch dies meldepflichtig. Ebenso besteht eine Mitteilungspflicht, wenn die o.g. Tatbestände nicht mehr erfüllt w.....
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