(Mietvertragswesen, Mietkomponente) Eine bei gewerblichen Mietverträgen (Einzelhandel, Hotellerie usw.) häufig anzutreffende Vereinbarung, die festlegt, das bei Überschreiten einer bestimmten Umsatzschwelle, ein gewisser Prozentsatz des (über jener Schwelle liegenden) Umsatzes als Miete zu zahlen ist.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
(Mietvertragswesen, Vollmiete) Hier als konkrete Ausgestaltung einer grundlegenden, vollständig umsatzabhängigen Miete zu verstehen. Es bestehen zwei Varianten: 1. Es wird ein einheitlicher Prozentsatz des erzielten Umsatzes als Miete vereinbart. 2. Es werden mit Umsatzschwellen korrelierende Prozentsätze ausgehandelt.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.