
Als Mitschuldner bezeichnet man eine Person, welche gemeinsam mit einem anderen Schuldner zusammen als Gesamtschuldner für z.B. die Erfüllung eines Darlehensvertrages haftet. In häufigen Fällen ist dies der Ehegatte oder Lebenspartner eines Darlehensnehmers.
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Ein Kreditvertrag wird meist nicht nur auf den Namen eines Schuldners ausgestellt. Häufig werden die Ehepartner als Mitschuldner eingetragen. Für die Kreditnehmer ' in diesem Fall Gesamtschuldner ' hat das eventuell den Vorteil, dass sich die Bonität verbessert und der Fin...
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Ein Darlehensnehmer, zumeist Ehegatte, der als Gesamtschuldner mit einem anderen Schuldner haftet.
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