
Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung können sein: Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Familienangehörige, Freiwillig Versicherte, Praktikanten, Rentner, Studenten, Vorruhestandsgeldbezieher. Siehe auch: Mitgliedschaft, Versicherungspflicht.
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