
Die Mitarbeitervorsorgekasse ist ein neues Abfertigungsmodell für alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer, die seit dem 1. Jänner 2003 in ein Beschäftigungsverhältnis eintreten oder eingetreten sind. Für Arbeitsverhältnisse, die vor diesem Zeitpunkt begonnen haben, gilt das alte Abfertigungsrecht weiter (in Deutschland ist statt "Abfertig....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mitarbeitervorsorgekasse

Die MV-Kassen unterliegen der Aufsicht durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Prüfung durch Bankprüfer und fachlichen Mindestanforderungen an die verantwortlichen Organe. Für MV-Kassen ist ein Mindestkapital von 1,5 Mio Euro vorgesehen. Die MV-Kassen veranlagen die ihnen zufließenden Beiträge für die Arbeitnehmer treuhändisch im Wege ei...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Im Gegensatz zur alten Abfertigungsregelung (Abfertigungen als betriebliche Rückstellungen) wird die Abfertigungsverpflichtung aus dem Betrieb in rechtlich selbständige Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) ausgelagert. Die MVK sind Sonderkreditinstitute, die der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde und der Prüfung durch BankprüferInnen unterlie...
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