
Misstraünskundgebung gegen ein Mitglied der Bundesregierung oder die gesamte Bundesregierung durch Abgeordnete zum Nationalrat. Findet ein Misstraünsantrag im Nationalrat eine Mehrheit, ist das jeweilige Regierungsmitglied bzw. die gesamte Bundesregierung von der/von dem Bundespräsidentin/-en des Amtes zu entheben.
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/M.shtml

Das Europäische Parlament kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen sowie der Mehrheit seiner Abgeordneten einen Misstraünsantrag gegen die Europäische Kommission beschließen. In diesem Fall müssen die Kommissionsmitglieder geschlossen ihr Amt niederlegen. Misstraünsanträge gegen einzelne Kommissa...
Gefunden auf
https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/M.shtml
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