
Missgunst bezeichnet das ethisch vorwerfbare Verübeln der Stellung Anderer, sei es nun in materieller oder sonstiger Hinsicht, wobei der Begriff in Abgrenzung zum Neid insofern weiter gefasst ist, als die betrachtete Person oder Gruppe im Vergleich zu dem Verübelnden nicht unbedingt besser gestellt sein muss; in einem Fall von Missgunst werden d...
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(Text von 1910) Eifersucht
1). Neid
2). Mißgunst
3). Scheelsucht
4). Ein jedes dieser Wörter bezeichnet den Verdruß über fremdes Glück.
Neid bezeichnet den Verdruß über das Gut, das einem andern zuteil geworden ist, mit Rücksicht auf die Begierde, dieses Gut selbst zu besitzen. Der
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(Text von 1910) Mißgunst
1). Abgunst
2). Abgunst ist bloß das Abgewendetsein der
Gunst von jemand; die
Gunst sucht einen andern zu fördern; die
Abgunst kümmert sich nicht um das Geschick des andern; dazu tritt dann aber gewöhnlich noch die Bedeutung: Verdruß über d...
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