
Die Missbrauchsaufsicht ist, neben dem Verbot bzw. der Überprüfung von Kartellen und der Zusammenschlusskontrolle, eine der drei Säulen des Kartellrechts. Die Missbrauchsaufsicht dient der Verhinderung des Ausnutzens einer marktbeherrschenden bzw. im deutschen Recht unter bestimmten Voraussetzungen auch bloß marktstarken, Stellung durch ein od...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauchsaufsicht

Missbrauchs
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehr Unternehmen ( Marktbeherrschung ) ist nach § 19 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verboten. Die Kartellbehörde ( Bundeskartellamt ) kann marktbeherrschenden Unternehmen ein miBbräuchliches Verhalten untersagen und Verträge für unwirksam erkl...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/missbrauchsaufsicht/missbrauchsauf
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