
Strafzinssatz, den eine Zentralbank festsetzen kann, wenn eine Bank bei der Mindestreservehaltung die Istreserve nicht auf der Höhe des Mindestreservesoll s hält. Bei wiederholten Unterschreitungen können schärfere Sanktion en der Zentralbank festgesetzt werden (z.B. Ausschluss der Bank von bestimmten Dienstleistungen der Zentralbank ).
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/mindestreservesonderzins/mindestre
Keine exakte Übereinkunft gefunden.