(Börse & Finanzen) Der Mindestnennwert bei Aktien beläuft sich gem. § 8 des Aktiengesetzes in Deutschland auf 1 Euro. Höhere Nennbeträge müssen jeweils auf volle Euro lauten. Der Mindestnennwert kann auch als Mindestnennbetrag bezeichnet werden. © Onpulson.de
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