Mindestmengenvereinbarung Bedeutung

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Mindestmengenvereinbarung

Mindestmengenvereinbarung Logo #42538Hier muss beschrieben werden, wie die Mindestmengenvereinbarung (§ 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V) umgesetzt wird. Bei einigen planbaren Leistungen wird davon ausgegangen, dass die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistung abhängt. Die Auffassung `Übung macht den Meister†œ liegt dem zugrunde...
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