
Als beitragspflichtige Einnahmen pro Kalendertag gilt für freiwillige Mitglieder (Freiwillige Versicherung) seit 01.01.1989 der 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße Mindestgrundlohn. Mindestgrundlohn (Beträge in DM) Jahr alte Bundesländer neue Bundesländer pro Kalendertag pr...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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