
Veralteter Begriff für nicht voll als Kaufmann eingestuften Gewerbetreibenden. Siehe eingetragener Kaufmann, Vollkaufmann.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=M&id=28098&page=1

Veralteter Begriff für nicht voll als Kaufmann eingestuften Gewerbetreibenden. Siehe eingetragener Kaufmann, Vollkaufmann.
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Der Minderkaufmann wurde zum Juli 1998 aus dem Handelsgesetz entfernt und geht seitdem aus dem Begriff des Kaufmanns hervor. Der Minderkaufmann bezeichnete all diejenigen Gewerbetreibenden, die in ihrem Umfang keinen geschäftsmäßig eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigten. Es handelte sich hierbei vorwiegend um Kleingewerbetreibende.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Der Minderkaufmann wurde zum Juli 1998 aus dem Handelsgesetz entfernt und geht seitdem aus dem Begriff des Kaufmanns hervor. Der Minderkaufmann bezeichnete all diejenigen Gewerbetreibenden, die in ihrem Umfang keinen geschäftsmäßig eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigten. Es handelte sich hierbei vorwiegend um Kleingewerbetreibende.
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