
Als Minderhandwerk wird die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks bezeichnet, die nicht das volle Spektrum der Tätigkeit des Handwerks umfasst und die wegen ihres geringen Schwierigkeitsgrades keine qualifizierten Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt. Beispiel: Das gewerbliche Backen nur einer bestimmten Sorte Brot ist an sich eine TÃ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/minderhandwerk.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.