
Militärverbrechen , im weitern Sinn überhaupt alle strafbaren Handlungen, welche, weil von Militärpersonen begangen, vor die Militärgerichte gehören (s. Militärgerichtswesen); im engern und eigentlichen Sinn aber diejenigen Verbrechen, welche nach ihrem Begriff und Wesen nur von Militärpersonen (s. Militär) begangen werden können. Wie aber...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.