
Durch eine Militärkonvention unterstellten zwischen 1866 und 1871 die deutschen Teilstaaten sowie die vier Freien Städte ihre Truppen zunächst dem Norddeutschen Bund unter dem Oberbefehl des preußischen Königs, und später dem Deutschen Reich mit dem Deutschen Kaiser an der Spitze. Ganz oder zeitweise ausgenommen waren Braunschweig und Bayern...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Militärkonvention

ist der zwischen 1867 und 1886 zwischen Preußen und anderen Staaten bzw. Ländern des Norddeutschen Bundes bzw. des Deutschen Reiches geschlossene Vertrag über Militärangelegenheiten, durch welchen die Herrschaftsgewalt über Heereskontingente auf Preußen bzw. den Kaiser und damit das Reich übergeht.Huber, E., Deutsche Verfassungsgeschichte, B...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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