
Militärhoheit (Militärgewalt, Jus armorum), die Befugnis des Staatsoberhaupts, von den Unterthanen Kriegsdienste zu fordern und die zur Verteidigung des Landes und der staatlichen Interessen erforderlichen militärischen Vorkehrungen und Einrichtungen zu treffen. Im Deutschen Reich ist die M. und damit die Souveränität der einzelnen Bundesstaat...
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die sich auf Militärangelegenheiten beziehende Ausübung der Staatsgewalt. Während in den angloamerikanischen Staaten die Militärhoheit schon früh in das Verfassungssystem eingebaut wurde, beließ der Konstitutionalismus im 19. Jahrhundert den Monarchen noch weitgehend Sonderrechte auf militärischem Gebiet. Das Grundgesetz der Bundesrepublik.....
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