
ist die Miete zwischen Vermieter und Mieter. Genius, K., Der Bestandsschutz des Mietverhältnisses, 1972
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Mietverhältnis, ein vertraglich begründetes Verhältnis zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen, das die zeitweilige entgeltliche Nutzung von Gegenständen, den Mietsachen (z. B. Wohnungen, Mietvertrag), ermöglicht (§§ 535 ff. BGB in der ab 1. 9. 2001 geltenden Neufassung). Es wird zwisc...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Eine auf vertraglicher Grundlage bestehende Beziehung zwischen → Mieter und → Vermieter.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

die durch einen in Vollzug gesetzten Mietvertrag begründete Dauerrechtsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter, geregelt in §§ 535 ff BGB. Miete (Recht).
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https://www.wissen.de//lexikon/mietverhaeltnis
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