
Ein solches Darlehen verschafft dem Existenzgründer kein Fremdkapital, sondern es wird als Eigenkapital behandelt. Dabei werden jedoch keine Mitsprache- oder Stimmrechte eingeräumt. Mezzanindarlehen werden im Insolvenzfall nach den anderen Verbindlichkeiten getilgt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Ein solches Darlehen verschafft dem Existenzgründer kein Fremdkapital, sondern es wird als Eigenkapital behandelt. Dabei werden jedoch keine Mitsprache- oder Stimmrechte eingeräumt. Mezzanindarlehen werden im Insolvenzfall nach den anderen Verbindlichkeiten getilgt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811
Keine exakte Übereinkunft gefunden.