
Allg.: In M. verpflichten sich Staaten, die Menschenrechte im eigenen Hoheitsgebiet und untereinander anzuerkennen. Es ist daher keine Einmischung in innere Angelegenheiten mehr, wenn vom Ausland die Verletzung der Menschenrechte in einem anderen Land aufgedeckt und angeprangert wird.Spez.: 1) In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Ve...
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