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Medieninhaber

Medieninhaber Logo #40086Begriff des Mediengesetzes (MedienG). Der Medieninhaber ist der Gesamtverantwortliche für ein Medium, gegen den sich auch allfällige Ansprüche nach dem Mediengesetz richten.
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Medieninhaber Logo #40086Der Begriff des Medieninhabers ist der zentrale Begriff des Mediengesetzes, an den die meisten Rechtsfolgen, etwa auch die Impressum- und Offenlegungspflicht, anknüpfen. Er ist derjenige, der im Falle des Falles den Kopf hinhalten muss; er ist im Medienprozess der Antragsgegner (Beklagte) und im Falle einer Verurteilung der Zahlungspflichtige. Med...
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Medieninhaber Logo #40086`Medieninhaber (Verleger)`: wer ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt oder sonst das Erscheinen von Medienwerken durch Inverkehrbringen der Medienstücke besorgt;
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