MaximalpreisvertragBeim garantierten Maximalpreisvertrag handelt es sich um eine neue Art der Vereinbarung des Baupreises zwischen Bauherrn und Unternehmer. Sofern dem Unternehmer in späterer Folge Zahlungen entstehen welche nicht vertraglich geregelt sind, so ist mit dem Maximalpreisvertrag gewährleistet, dass dieser Kosten vom Bauherrn ... Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/m/maximalpreisvertrag.php