
Die LKW Maut ist eine öffentlich rechtliche Abgabe, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Diese Abgabe zählt zu den Kfz-Kosten und ist sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig.
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https://www.betriebsausgabe.de/mautgebuehren-23.html
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