
. 1. Zolltechnisches. 2. Volkswirtschaftliches. 1. Zolltechnisches. Für Waren, die nach dem Werte zu verzollen sind, ist die Feststellung dieses Wertes von Wichtigkeit. Als solcher gilt der M. Dieser ist z. B. in den Ausführungsbestimmungen zur Zollverordnung für Deutsch-Ostafrika von 1903, von Kame...
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
Keine exakte Übereinkunft gefunden.