
Als Markgenossenschaft wird ein oft mehrere Dörfer oder im Gebirge Einzelhöfe umfassender historischer Siedlungsverband mit einer gemeinsamen Wirtschafts- und Gerichtsordnung bezeichnet. Charakteristisch für eine Markgenossenschaft ist, dass landwirtschaftliche Nutzflächen, Wald, Bäche, Flüsse, Steinbrüche, usw. (also die „Mark“) im gem...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Markgenossenschaft

ist die Genossenschaft der an einer Mark (Gemeinland) Nutzungsberechtigten seit dem Hochmittelalter (str.). Die M. entsteht auf Grund der mit dem Landesausbau eintretenden Güterverknappung. Die Nutzungsberechtigung an der Mark ist Zubehör zu einem Sondereigentum (z. B. Hof). Der einzelne Markgenosse (Märker) kann frei oder unfrei sein. Wichtigst...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Markgenossenschaft, historischer Siedlungsverband (z. B. Dörfer in einem Tal) mit gemeinsamer Wirtschafts- und Rechtsordnung: u. a. Gemeineigentum am landwirtschaftlich genutzten Boden (Dorf-, Feldmark), Märkerversammlung und Märkergericht; seit dem Mittelalter durch die Grundherrschaft zurü...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Im Mittelalter entstandene Gemeinschaften zur Bewirtschaftung des Bodens eines bestimmten Gebietes. Aus den Markgenossenschaften entwickelten sich später die Landgemeinden.
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https://www.lexexakt.de/glossar/markgenossenschaft.php

Markgenossenschaft. Nicht belegter historischer Kunstbegriff, in der Lex Alemannorum mit genealogiae (Geschlechter, Sippen) umschrieben. Im FMA. waren Markgenossenschaften - möglicherweise in germanischer Tradition - Zusammenschlüsse vollfreier, gleichberechtigter, hofsässiger Inhaber eines durch Gr...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

im späten Mittelalter Wirtschaftsverband auf der Grundlage der gemeinen Mark. Rechte aus der Markgenossenschaft standen nur der Gesamtheit zu, der einzelne Markgenosse hatte nur die Nutzung.
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https://www.wissen.de//lexikon/markgenossenschaft
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