
Als Mannlehen (auch werntlich lehen) wurde im alten Recht des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert das patrilinear vererbte (der Erbfolge des Vaters folgende) Lehen gegen Heerfolge bezeichnet. Der Begriff Mannlehen bezeichnet ursprünglich jedes gegen Kriegsdienst verliehe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mannlehen

ist ursprünglich jedes Lehen (im Gegensatz zu anderen Leihen), in der frühen Neuzeit das allein männliche Nachkommen als Nachfolger zulassende Lehen im Gegensatz zum Weiberlehen u. a.Kroeschell, DRG 2; Homeyer, G., System des Lehnrechts der sächsischen Rechtsbücher, 1844, 279
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Lehen, das nur im Mannesstamm vererblich ist
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Mannlehen (Helmlehen), s. Lehnswesen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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