
Mannfall. Lehnsrechtlicher Begriff: der Heimfall eines Lehens an den Lehnsherrn nach dem Tod eines Lehnsmannes. War das Lehen auf die Lebenszeit des Herren ausgegeben, so fiel es bei dessen Tod an seine Erben (Herrnfall). Von 'http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Mannfall'
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im Lehnrecht des Mittelalters Heimfall des Lehens an den Lehnsherren beim Tode des Vasallen (im Gegensatz zum Herrenfall ). Mit dem Eindringen der Erblichkeit in das Lehnswesen musste der Erbe innerhalb von Jahr und Tag den Lehnsherren um Belehnung bitten und ihm den Lehnseid leisten.
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