Mannfall Ergebnisse

Suchen

Mannfall

Mannfall Logo #42173Mannfall. Lehnsrechtlicher Begriff: der Heimfall eines Lehens an den Lehnsherrn nach dem Tod eines Lehnsmannes. War das Lehen auf die Lebenszeit des Herren ausgegeben, so fiel es bei dessen Tod an seine Erben (Herrnfall). Von 'http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Mannfall'
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

Mannfall

Mannfall Logo #42871im Lehnrecht des Mittelalters Heimfall des Lehens an den Lehnsherren beim Tode des Vasallen (im Gegensatz zum Herrenfall ). Mit dem Eindringen der Erblichkeit in das Lehnswesen musste der Erbe innerhalb von Jahr und Tag den Lehnsherren um Belehnung bitten und ihm den Lehnseid leisten.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/mannfall
Keine exakte Übereinkunft gefunden.