
Mancipation (lat.), im ältesten röm. Recht feierliches Rechtsgeschäft in der Form eines Kaufs, wobei außer dem Käufer und dem Verkäufer fünf Zeugen und ein libripens (Wagehalter) vorkommen. Der Käufer ergriff die Sache mit feierlichen Worten, schlug mit einem Stück Erz an die Wage und übergab es dem Verkäufer. Dies Geschäft diente als F...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.