Maklerzulassung Bedeutung

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Maklerzulassung

Maklerzulassung Logo #42832(Immobilien, Deutschland) Eine andere Bezeichnung der Maklerlizenz. Die amtliche Erlaubnis, als Immobilienmakler zu arbeiten. Die Erteilung erfolgt nach §34c Gewerbeordnung. Anders als etwa in Österreich ist kein fachlicher Befähigungsnachweis gefordert.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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