(Immobilien, Deutschland) Eine andere Bezeichnung der Maklerlizenz. Die amtliche Erlaubnis, als Immobilienmakler zu arbeiten. Die Erteilung erfolgt nach §34c Gewerbeordnung. Anders als etwa in Österreich ist kein fachlicher Befähigungsnachweis gefordert.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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