
Mündlichkeit bezeichnet als Gegenbegriff zur Schriftlichkeit: ==Siehe auch== ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Mündlichkeit

Mündlichkeit, Recht: der in den meisten Verfahrensordnungen vorgesehene Grundsatz, dass vor Gericht mündlich verhandelt werden muss und nur das Verhandelte der Entscheidung zugrunde gelegt wird. Die meisten Verfahrensordnungen lassen jedoch für bestimmte Fälle das schriftliche Verfahren zu. Nach § ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mündlichkeit , im modernen Prozeßrecht der Grundsatz, wonach im Zivil- wie im Strafprozeß die Erkenntnisse nach mündlicher Verhandlung der Sache erteilt werden; im Gegensatz zu dem Prinzip der Schriftlichkeit des frühern gemeinen deutschen Prozesses, wonach auf Grund der Akten entschieden wurde. Im Strafprozeß ist der Grundsatz der M. nach de...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.