[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Lorrendreyer, des -s, plur. ut nom. sing. in den Niederdeutschen Seestädten, ein Schiffer, welcher die obrigkeitlichen Zölle unterschlägt oder hintergehet, Contrebande führet u.s.f. Daher die Lorrendreyerey, die Veruntreuung der Zölle u.s.f.
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