
Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung der Stadt Lorsch. Nach § 2 der Satzung über Ehrungen der Stadt Lorsch kann sie das Recht an Personen verleihen, die sich um sie besonders verdient gemacht haben. Über die Verleihung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Magistrats. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Ehrenbürger_von_Lorsch
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