bedeutet, dass ein Lizenzgeber als Markeninhaber einem oder mehreren Lizenznehmern das Recht zur Nutzung seiner Marke gegen eine Lizenzgebühr (in der Regel zwischen drei und 12,5% vom Umsatz) einräumt; vielfach wird eine Lizenzierung als Mittel zur Marktexpansion eingesetzt, wobei zwischen der Verma... Gefunden auf https://www.absatzwirtschaft.de/markenlexikon/