
ist die verhältnismäßige Freiheit der Reichsstände des Heiligen Römischen Reichs (deutscher Nation) in der frühen Neuzeit (Wahlrecht, Wahlkapitulation, Glaubensfreiheit).Hoke, R., Die Reichsstaatsrechtslehre des Johannes Limnaeus, 1968
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politisches Schlagwort der frühen Neuzeit in Deutschland; bezeichnet den Versuch der Landstände, ihre Freiheiten gegenüber den nach absolutistischer Herrschaft strebenden Territorialherren zu behaupten.
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