
Sofern einer der Vertragspartner eines Geschäftes nicht die Pflichtgemäßen Vereinbarungen einhält, so liegt eine sogenannte Leistungsstörung vor. Das kann sich in einer Unmöglichkeit der Leistung widerspiegeln. So zum Beispiel, wenn eine vertraglich vereinbarte Sache geliefert werden soll, diese aber vorher zerstört wird. Eine Übergabe der ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Sofern einer der Vertragspartner eines Geschäftes nicht die Pflichtgemäßen Vereinbarungen einhält, so liegt eine sogenannte Leistungsstörung vor. Das kann sich in einer Unmöglichkeit der Leistung widerspiegeln. So zum Beispiel, wenn eine vertraglich vereinbarte Sache geliefert werden soll, diese aber vorher zerstört wird. Eine Übergabe der ...
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