Leistungskondiktion Bedeutung

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Leistungskondiktion

Leistungskondiktion Logo #42834Von Leistungskondiktion spricht man bei einem Anspruch auf Herausgabe einer Bereicherung, die auf einer Leistung beruht, welche entweder rechtsgrundlos ist oder ihren Zweck verfehlt hat. Rechtgrundlos kann eine Bereicherung entweder von Anfang sein (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) oder durch späteren Wegfall (§ 812 Abs. 1 S. 2 BGB) des Rechtsgrund...
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