
Das Leistungserbringungsrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts. Es bildet die rechtliche Grundlage der vertraglichen Regelungen zwischen Sozialleistungsträgern und den gemeinnützigen oder privaten Trägern, die Leistungen ausführen. Dabei werden Leistungsansprüche von Hilfsbedürftigen gegenüber den Sozialleistungsträgern erfüllt. Es entst...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungserbringungsrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.