[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Leihegroschen, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden Obersachsens, eine Abgabe, welche von gewissen Bauergütern anstatt der Lehenware in den vorkommenden Lebensfällen für die Verleihung entrichtet wird.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_1_1134
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