
Vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) an einen Dritten (Entleiher) durch den Arbeitgeber (Verleiher). Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers bleibt jedoch der Verleiher. Der Entleiher wird also nicht Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers. Zwischen den Leiharbeitnehmern u...
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Leih
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Von einem Leiharbeitsverhältnis spricht man, wenn ein Arbeitgeber einen seiner bei ihm angestellten Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber zur vorübergehenden Arbeitsleistung überlässt und der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation des Entleihers eingegliedert wird (BGH NZA 95, 462). Der Arbeitnehmer muss der Überlassung zustimmen, da der An...
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