
Der Betreuerausweis (im Kontext der Vormundschaft auch Bestallungsurkunde, vgl. § 1791 Abs. 1 BGB) ist ein vom Amtsgericht (Betreuungsgericht) ausgestelltes Dokument, mit dem sich der rechtliche Betreuer nach außen hin legitimieren kann. Rechtsgrundlage ist {§|290|famfg|juris} Abs. 2 FamFG. Im Gegensatz zum Beschluss des Betreuungsgerichtes ({
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Betreuerausweis, durch das Vormundschaftsgericht ausgegebener Ausweis für die Legitimation eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 ff. BGB. Für einen Betreuer als gesetzlicher Vertreter für einen volljährigen Menschen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder s...
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