
Die Legitimation oder Legitimierung (aus lat.: lex, legis = „Gesetz“, „Rechtfertigung“) bezeichnet: ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimation
[Politikwissenschaft] - Legitimation bezeichnet in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein hoheitliches oder nichthoheitliches Handeln bzw. dessen Ergebnis. Dabei wird zwischen verschiedenen Formen der Legitimation unterschieden: Die Input-Legitimation beruht auf dem normativen Prinzip der Zustimm...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Legitimation_(Politikwissenschaft)

ist der Nachweis der Berechtigung eines Verhaltens oder eines Zustandes, insbesondere die Verschaffung der Stellung eines ehelichen Kindes für ein nichteheliches Kind. Bereits der spätrömische Kaiser Konstantin (306-337) und andere stellen durch nachfolgende Eheschließung Konkubinenkinder ehelichen Kindern gleich. Das gleiche Ergebnis wird durc...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Legitimation die, Familienrecht: bis zur Neuregelung des Kindschaftsrechts (Gesetz vom 16. 12. 1997) die Anerkennung eines nicht ehelichen Kindes als ehelich, entweder kraft Gesetzes durch nachfolgende Ehe des Vaters mit der Mutter des Kindes (§ 1719 BGB alter Fassung) oder durch Ehelichkeitserklär...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Legitimation die, allgemein: Beglaubigung, Anerkennung, Nachweis der Berechtigung zu einer Handlung, Ausweis über die Person des Inhabers, z. B. Pass.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

rechtliche Gleichstellung von unehelichen mit ehelichen Kindern
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Jeder Darlehensnehmer muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Häufig kann aufgrund der räumlichen Entfernung des Kreditinstituts die Vorlage der notwendigen Papiere nicht persönlich erfolgen. Hier übernimmt die Deutsche Post AG im...
Gefunden auf
https://www.interhyp.de/lexikon-legitimation.html

Lat. Beglaubigung oder Berechtigungsnachweis.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/legitimation.php

Legitimation (Ehelichkeitserklärung; v. lat. legitimus = gesetz-, rechtmäßig). Vorehelich geborene Kinder konnten bei der Eheschließung der Eltern durch einen Rechtsakt zu ehelichen Kindern gemacht werden (s. Mantelkinder). Bei Nichtausführung dieser Rechtsförmlichkeit besserte sich der mindere Rech...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/

Legitimation (neulat., "Gültigmachung"), Herstellung der Rechtmäßigkeit, Nachweis der Zuständigkeit; bei unehelichen Kindern der Akt, wodurch dieselben ehelich gebornen gleichgestellt werden. Diese L. erfolgt durch nachherige Ehe zwischen dem Vater und der Mutter des unehelichen Kindes (legitimatio per subsequens matrimonium), aber au...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1930) Legitimation s. Rechenschaft, Deduktion, Kategorie, Kritik der reinen Vernunft.
Gefunden auf
https://www.textlog.de/32488.html

In der Wirtschaftssoziologie : [1] Bezeichnung für den Nachweis der Herrschenden, dass sie die geforderten Bedingungen rechtmässiger Herrschaft erfüllen (M. Weber). [2] Allgemeine Bezeichnung für den (erfolgreichen) Versuch , die eigenen Handlung en als begründet durch gemeinsame oder übergeordnete Ziele und insofern als rechtmässig nachzu.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/legitimation/legitimation.htm
(allgemein) Beglaubigung, Beweis, Ausweis; auch die dazu erforderlichen Urkunden und Beweisstücke.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/legitimation-allgemein
(Familienrecht) früher (bis 1998) die Begründung eines ehelichen Kindesverhältnisses in Form der Legitimation durch nachfolgende Ehe des nicht ehelichen Vaters mit der Kindesmutter, die für das Kind die volle Rechtsstellung des ehelichen Kindes auch gegenüber Verwandten und Verschwägerten seines Vaters erhielt; heute wird...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/legitimation-familienrecht
(Prozessrecht) Erhebung der Klage durch oder gegen die richtige Partei (z. B. Aktivlegitimation des Klägers, Passivlegitimation des Beklagten im Zivilprozess).
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/legitimation-prozessrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.