
Die Legisvakanz (lateinisch vacatio legis) bezeichnet im Recht den Zeitraum zwischen der Erlassung einer Rechtsnorm und ihrem Inkrafttreten. Viele Gesetze und andere Rechtsnormen bestimmen den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens selbst. So kann beispielsweise ein Gesetz, das am 5. Juli im Bundesgesetzblatt kundgemacht wird, sein Inkrafttreten auf den 1...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Legisvakanz

Mit Legisvakanz wird der Zeitraum zwischen Verabschiedung/Bekanntmachung und Inkrafttreten eines Gesetzes bezeichnet. Der Begriff ist vor allem im österreichischen Recht üblich.
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https://www.lexexakt.de/glossar/legisvakanz.php
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