
Unter Legalisation (Wortherkunft: lateinisch-neulateinisch) ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei dem durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner geha...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Legalisation

Legalisation die, Legalisierung, amtliche Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde im Inland (durch einen Konsul oder einen Gesandten) beziehungsweise einer Urkunde, die im Ausland vorgelegt werden soll. Erleichternde Bestimmungen können durch zwischenstaatliche Verträge ver...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Legalisation wird die behördliche Bescheinigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde für den Inlandsgebrauch oder einer inländischen Urkunde für den Auslandsgebrauch bezeichnet. Legalisationen werden insbesondere durch die Konsulate vorgenommen.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/legalisation.php

Legalisation (Legalisierung), obrigkeitliche Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift, eines Zeugnisses oder einer Unterschrift; auch die Verbesserung und Umwandlung eines ungesetzlichen, fehlerhaften Verfahrens in ein gesetzmäßiges.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Beglaubigung amtlicher Urkunden für den Gebrauch im Ausland, in der Regel durch die entsprechenden Konsulate ausgestellt.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/legalisation
Keine exakte Übereinkunft gefunden.