
BGHSt 37, 106 Sachverhalt Die Geschäftsführer einen Ledersprayfirma hatte nach dem Auftreten von schweren Gesundheitsschäden durch das von ihnen produzierte Lederspray das Spray nicht sofort zurückgerufen, sondern zunächst nur eindeutigere Warnhinweise aufgedruckt. Infolge dessen erkrankten weitere Personen nach der Benutzung des Sprays. Es ko...
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