
ist die Fähigkeit nach der Geburt (selbständig) zu leben. Sie wird im Mittelalter vielfach für die Rechtsfähigkeit vorausgesetzt. Im gelehrten Recht ist sie streitig, wird aber vom Code civil verlangt.Kaser § 72 II; Hübner 54
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Lebens/fähigkeit
En: viability morphologische u. funktionelle Voraussetzung zum Leben; beim Neugeborenen u.a. abhängig von Reifegrad u. Geburtsgewicht (im Allg. mindestens 600 g).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Lebensfähigkeit (Vitalität), im ärztlichen Sinn derjenige Zustand eines neugebornen Kindes, in welchem dasselbe nach seinem Alter und nach der Bildung seiner Organe befähigt ist, fortzuleben, d. h. die durchschnittliche Lebensdauer des Menschen zu erreichen. Eine fünfmonatliche Frucht, sie mag noch so wohlgebildet sein, ist nicht lebensfähig,...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1927) Lebensfähigkeit oder Vitalität nennt man die Fähigkeit des Neugeborenen, am Leben zu bleiben = erst vom Ende des 7. Schwangerschaftsmonats an.
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https://www.textlog.de/15909.html
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