[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Landstand, des -es, plur. die -stände, ein Stand eines Landes oder einer Provinz, doch nur ein solcher Stand, welcher das Recht hat, auf Landtagen zu erscheinen, und daselbst über Landesangelegenheiten zu stimmen. Die Landstände zusammen berufen. (S. Stand) Daher landständisch, oder n...
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