
Landschaftsbeirat ist die übliche Bezeichnung für die Beiräte bei den Landschaftsbehörden in Nordrhein-Westfalen. Die Beiräte werden gemäß § 1 Abs. 1 Landschaftsgesetz zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft gebildet. Die Mitglieder sind ehrenamtlich für die Körperschaften tätig, bei denen die Beiräte eingeric...
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