Landschaftsbeirat Bedeutung

Suchen

Landschaftsbeirat

Landschaftsbeirat Logo #42000 Landschaftsbeirat ist die übliche Bezeichnung für die Beiräte bei den Landschaftsbehörden in Nordrhein-Westfalen. Die Beiräte werden gemäß § 1 Abs. 1 Landschaftsgesetz zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft gebildet. Die Mitglieder sind ehrenamtlich für die Körperschaften tätig, bei denen die Beiräte eingeric...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Landschaftsbeirat
Keine exakte Übereinkunft gefunden.