
Als Landsassen (oder landsässige Untertanen) wurden in Deutschland im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit diejenigen bezeichnet, die im Gegensatz zu den Reichsunmittelbaren der direkten Herrschaft eines Territorialherrn unterworfen waren. == Personenkreis == Es handelt sich also um jenen Personenkreis, der keiner grundherrlichen oder stä...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landsasse

ist im Sachsenspiegel (1221- 4) der untere Freie (ohne Grundeigentum). In der frühen Neuzeit ist L. der über dem einfachen Freien stehende, meist den Landständen angehörende Untertan. Hagemann, A., Die Stände der Sachsen, ZRG GA 76 (1959), 111, 147; Willoweit, D., Rechtsgrundlagen der Territorialgewalt, 1975
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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