Landsassen, im Heiligen Römischen Reich bis 1806 die adligen, zum Teil landständischen Untertanen eines Landesherrn, im Gegensatz zu den Reichsunmittelbaren. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Landsassen (mhd. lantsaeze). Nach dem Sachsenspiegel ein Angehöriger des untersten Standes der Freien. Er ist ohne Grundeigentum, allenfalls 'durch lockere Leiherechte an Grundbesitz charakterisiert' (HDR), jedoch im Besitz voller persönlicher Freiheit. Mit einiger Sicherheit ist der Stand aus Fre... Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/
Landsassen (landsässige Unterthanen) hießen zur Zeit des frühern Deutschen Reichs diejenigen, welche außer der Reichsgewalt noch der Staatsgewalt desjenigen Territorialherrn unterworfen waren, in dessen Gebiet sie sich befanden, im Gegensatz zu den Reichsunmittelbaren. Dieses Verhältnis hieß Landsassiat. Mit Rücksicht hierauf spricht man noc... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html