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landsässiger Adel

landsässiger Adel Logo #42015ist in der frühen Neuzeit der ein Haus mit mindestens einer Grundherrschaft besitzende, der Landesherrschaft unterworfene Adel. Landsasse Brunner, O., Land und Herrschaft, 5. A. 1965; Lieberich, H., Landherren und Landleute, 1964
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Landsässiger Adel

Landsässiger Adel Logo #42183Die Bezeichnung für jene Adeligen im Heiligen Römischen Reich, die im Gegensatz zum reichsunmittelbaren Adel nicht direkt dem Kaiser, sondern der Landeshoheit eines Landesherrn unterworfen waren.
Gefunden auf https://www.adelsrecht.de/Lexikon/L/Landsassiger_Adel/landsassiger_adel.htm

Landsässiger Adel

Landsässiger Adel Logo #42173landsässiger Adel. Bezeichnung für Adelsfamilien, die nicht den Reichsständen angehören und ein Haus mit mindestens einer Grundherrschaft besitzen. Der landsässige Adelige war verpflichtet, für den Schutz seiner Bauern zu sorgen und sich mit einem angemessenen Kontingent am militärischen Aufgebot ...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/
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